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StaRUG: Checkliste für Restrukturierungspläne (§ 16 StaRUG)

Nach § 16 StaRUG macht das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine Checkliste für Restrukturierungspläne bekannt, welche an die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen angepasst ist. Der Inhalt der Checkliste wird aktuell in der Fachwelt anhand eines ersten Entwurfs diskutiert, den das BMJV am 27.1.2022 veröffentlicht hat.

Entwurf einer Checkliste für Restrukturierungspläne gem. § 16 des Unternehmenssta-bilisierungs-und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) (Stand: 27.1.2022)

Deckblatt und ggfs. eine Zusammenfassung des Plans

Darstellender Teil

Schuldnerbezogene Angaben

  • Firma/Name, Geburtsdatum, Adresse
  • Unternehmensgegenstand
  • Registergericht, Registernummer
  • Vertretungsberechtigung
  • Verfahrensbezogene Angaben
  • Restrukturierungsgericht, Aktenzeichen
  • Ggfs. Angaben zum Restrukturierungsbeauftragten (Name und Anschrift)
  • Ggfs. Angaben zu Verfahrenshilfen
  • Ggfs. Angaben zu einer vorangegangenen Sanierungsmoderation

Unternehmens- und krisenbezogene Angaben

  • Wirtschaftliche Situation des Schuldners und Krisenanalyse
  • Angaben zur Vermögenslage des Schuldners
  • Angaben zu Arbeitnehmern
  • Ggfs. Angaben zur Unternehmensgruppe
  • Allgemeine Angaben (Struktur der Gruppe, rechtliche und wirtschaftliche Verbindungen)
  • Zusätzliche Angaben zu verbundenen Unternehmen, wenn von ihnen gestellte Sicherheiten in den Plan einbezogen werden

Restrukturierungsbezogene Angaben

  • Beschreibung der Maßnahmen zur Bewältigung der Krise
  • Planbasierte Maßnahmen
  • Ggfs. Maßnahmen außerhalb des Restrukturierungsplans
  • Neue Finanzierung im Sinne von § 12 StaRUG
  • Auswirkungen auf Arbeitnehmer
  • Ggfs. zusätzliche Angaben zu Auswirkungen auf verbundene Unternehmen, wenn von ihnen gestellte Sicherheiten in den Plan einbezogen werden

Angaben zu den Planbetroffenen

  • Identität der Planbetroffenen
  • Auswahl der Planbetroffenen
  • Einteilung der Planbetroffenen in Gruppen
  • Vorgesehene Restrukturierungsbeiträge nach Gruppen
  • Angaben zu den Stimmrechten
  • Vergleichsrechnung zu den Befriedigungsaussichten mit und ohne den Restrukturierungsplan
  • Ggfs. Erläuterung weiterer Regelungen des gestaltenden Teils des Plans


Gestaltender Teil

Gruppenbildung

Regelung zur Änderung der Rechtsstellung der Planbetroffenen nach Gruppen

  • Ggfs. (sonstige) gesellschaftsrechtliche Maßnahmen
  • Ggfs. Erklärungen zur Änderung sachenrechtlicher Verhältnisse
  • Ggfs. weitere Regelungen
  • Regelung zur Haftung des Schuldners und persönlich haftender Gesellschafter

Regelung zu einer neuen Finanzierung

Regelung zum Inkrafttreten des Restrukturierungsplans

  • Planbedingungen

Regelung zur Planüberwachung

  • Regelung zum Wiederaufleben gestundeter oder erlassener Forderungen
  • Bereitstellung von Mitteln für den Fall einer nachgewiesenen Schlechterstellung

Anlagen

  • Erklärung zur Bestandsfähigkeit
  • Vermögensübersicht für Zeitpunkt der Wirksamkeit des Restrukturierungsplans
  • Ergebnis- und Finanzplan
  • Ggfs. Verpflichtungserklärung
  • Ggfs. Zustimmungserklärungen von unterschiedlich behandelten Planbetroffenen
  • Ggfs. Zustimmungserklärungen zur Übernahme von Anteils- oder Mitgliedschaftsrechten oder Beteiligungen
  • Ggfs. Erklärung zur Fortführungsbereitschaft der designierten persönlich haftenden Gesellschafter
  • Ggfs. Zustimmungserklärungen verbundener Unternehmen, wenn von ihnen gestellte Sicherheiten in den Plan einbezogen werden


02. Juni 2022

Dr. Alfred Ponzer

Rechtsanwalt

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