- 16 September 2021|
- Birgitt Breiter
StaRUG: Sanierung von Sportvereinen und Sportclubs
Durch die Sanierung mittels StaRUG lassen sich die mit einer Insolvenzeröffnung verbundenen Nachteile vermeiden.
Hintergrund
Die Sanierung von Sportvereinen und Sportclubs durch ein Insolvenzverfahren zog in der Vergangenheit zumeist erhebliche negative Folgen für diese Clubs mit sich, wie Punkteabzug, Lizenzverweigerung oder Zwangsabstieg mit Verhinderung eines sofortigen Neuaufstiegs; daneben schlug ein solches Verfahren große Wellen in der Öffentlichkeit, verunsicherte Fans, Sponsoren und Spieler, zog oft ungerechtfertigte Anfeindungen nach sich.
Bei den Verfahren, die ich in der Vergangenheit begleitet habe, gelang es zwar durch viel Geschick und mit erheblichem Aufwand und Einsatz, dass die Clubs und Vereine mit einem blauen Auge davon kamen.
Seit 01.01.2021 bietet nun aber das StaRUG die Möglichkeit einer Sanierung ohne Insolvenzverfahren, ohne die ganzen Probleme, die eine Insolvenzeröffnung mit sich bringt und dennoch mit ähnlichen Sanierungsmöglichkeiten wie in einem Insolvenzverfahren.
Praxistipps
Vorstände und Geschäftsführer von Sportvereinen und Sportclubs sollten nun prüfen, ob die Alternative StaRUG für den eigenen Verein/Club nicht die Lösung der Probleme ist, der Königsweg. Die Vor- und Nachteile sind dabei sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Gerade im Hinblick auf die Lizenzprüfungsverfahren der Ligengesellschaften dürfte das neue StaRUG-Verfahren allerdings besonders geeignet sein; Nachteile, die üblicherweise mit einer Insolvenzeröffnung verbunden sind (Zwangsabstieg, Punkteabzug, etc.) sind so zu vermeiden.
Bei der Prüfung der Sanierungsalternativen sollten sich Vorstände und Geschäftsführer fundierte Beratung und Begleitung suchen. Ich selbst war bereits an diversen Sanierungen erfolgreich beteiligt. Aus meiner langjährigen Erfahrung weiß ich, dass gerade im sensiblen Bereich des Sports mit dem nicht planbaren sportlichen Erfolg und den deshalb oft nicht planbaren finanziellen Gegebenheiten Krisen schnell eintreten können und sorgfältig bewältigt werden müssen.
Ob das StaRUG-Verfahren für Ihren Verein oder Ihren Club oder das richtige Verfahren ist, kann ich gerne gemeinsam mit Ihnen prüfen und Sie bei der Umsetzung unterstützen.
Birgitt Breiter
Rechtsanwältin
Haben Sie noch Fragen zum Thema Unternehmenssanierung?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Weitere Beiträge zum Thema Restrukturierungsgesetz
- 11 September 2023 |
- Dr. Alfred Ponzer
StaRUG: § 102 StaRUG: Neue BGH-Entscheidung zur Beraterhaftung
Zu der Verpflichtung von Beratern, ihre Mandanten auf einen möglichen Insolvenzgrund hinzuweisen, gibt es eine neue Entwicklung, die in der Praxis insbesondere Steuerberater betrifft. Der Bundesgerich...
mehr erfahren- 12 September 2022 |
- Dr. Alfred Ponzer
StaRUG: Neue BGH-Rechtsprechung zur Zahlungsunfähigkeit
Die Zahlungsunfähigkeit spielt in Sanierungsfällen eine zentrale Rolle. In StaRUG-Verfahren muss einerseits für den Zugang zu dem Verfahren drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) vorliegen. Anderer...
mehr erfahren- 28 Juni 2022 |
- Dr. Alfred Ponzer
StaRUG: Jahresbilanz 2021 – nicht der große Wurf?
Nach einem Jahr StaRUG zeigen die Zahlen aus der Praxis, dass das neue Sanierungsverfahren nur in einer ausgesprochen geringen Anzahl von Fällen praxisrelevant gewesen ist. Über 1/3 der zuständigen Re...
mehr erfahren- 02 Juni 2022 |
- Dr. Alfred Ponzer
StaRUG: Checkliste für Restrukturierungspläne (§ 16 StaRUG)
Nach § 16 StaRUG macht das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine Checkliste für Restrukturierungspläne bekannt, welche an die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen an...
mehr erfahren- 28 Oktober 2021 |
- Dr. Alfred Ponzer
StaRUG: Zustimmung des Finanzamts zum Restrukturierungsplan?
Zu den Gläubigern, die an einem StaRUG-Verfahren beteiligt sein können, gehört natürlich auch das Finanzamt. Fraglich ist, unter welchen Voraussetzungen die Finanzbehörden einem Restrukturierungsplan ...
mehr erfahren