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StaRUG: Sanierung von Sportvereinen und Sportclubs

Durch die Sanierung mittels StaRUG lassen sich die mit einer Insolvenzeröffnung verbundenen Nachteile vermeiden.

Hintergrund

Die Sanierung von Sportvereinen und Sportclubs durch ein Insolvenzverfahren zog in der Vergangenheit zumeist erhebliche negative Folgen für diese Clubs mit sich, wie Punkteabzug, Lizenzverweigerung oder Zwangsabstieg mit Verhinderung eines sofortigen Neuaufstiegs; daneben schlug ein solches Verfahren große Wellen in der Öffentlichkeit, verunsicherte Fans, Sponsoren und Spieler, zog oft ungerechtfertigte Anfeindungen nach sich.

Bei den Verfahren, die ich in der Vergangenheit begleitet habe, gelang es zwar durch viel Geschick und mit erheblichem Aufwand und Einsatz, dass die Clubs und Vereine mit einem blauen Auge davon kamen.

Seit 01.01.2021 bietet nun aber das StaRUG die Möglichkeit einer Sanierung ohne Insolvenzverfahren, ohne die ganzen Probleme, die eine Insolvenzeröffnung mit sich bringt und dennoch mit ähnlichen Sanierungsmöglichkeiten wie in einem Insolvenzverfahren.

Praxistipps

Vorstände und Geschäftsführer von Sportvereinen und Sportclubs sollten nun prüfen, ob die Alternative StaRUG für den eigenen Verein/Club nicht die Lösung der Probleme ist, der Königsweg. Die Vor- und Nachteile sind dabei sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Gerade im Hinblick auf die Lizenzprüfungsverfahren der Ligengesellschaften dürfte das neue StaRUG-Verfahren allerdings besonders geeignet sein; Nachteile, die üblicherweise mit einer Insolvenzeröffnung verbunden sind (Zwangsabstieg, Punkteabzug, etc.) sind so zu vermeiden.

Bei der Prüfung der Sanierungsalternativen sollten sich Vorstände und Geschäftsführer fundierte Beratung und Begleitung suchen. Ich selbst war bereits an diversen Sanierungen erfolgreich beteiligt. Aus meiner langjährigen Erfahrung weiß ich, dass gerade im sensiblen Bereich des Sports mit dem nicht planbaren sportlichen Erfolg und den deshalb oft nicht planbaren finanziellen Gegebenheiten Krisen schnell eintreten können und sorgfältig bewältigt werden müssen.

Ob das StaRUG-Verfahren für Ihren Verein oder Ihren Club oder das richtige Verfahren ist, kann ich gerne gemeinsam mit Ihnen prüfen und Sie bei der Umsetzung unterstützen.


16. September 2021

Birgitt Breiter

Rechtsanwältin

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